Familie einrichten
Eltern, Kinder und Betreuung in drei kurzen Schritten. Wer zahlt, ergibt sich aus der Betreuung – die App rechnet aus deiner Sicht.
Klarhalt berechnet den Kindesunterhalt verständlich und in Sekunden – mit jedem Rechenschritt erklärt. Für getrennte Eltern, die wissen wollen, woran sie sind.
Kein Fachchinesisch, keine Formulare. Du gibst ein, was du weißt – Klarhalt rechnet den Rest.
Eltern, Kinder und Betreuung in drei kurzen Schritten. Wer zahlt, ergibt sich aus der Betreuung – die App rechnet aus deiner Sicht.
Bereinigtes Netto eintragen, fertig. Wer mag, verfeinert: weitere Einkünfte, Abzüge, Wohnkosten, erweiterter Umgang.
Der Zahlbetrag steht sofort da – Stufe, Selbstbehalt und Kindergeld mit „i“ erklärt. Auf Wunsch als PDF mit Rechenweg.
Geprüft an der Düsseldorfer Tabelle 2026 mit allen Anmerkungen, den Leitlinien und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Einkommen eingeben, Altersgruppe wählen, fertig. Klarhalt prüft dabei alles, was die Tabelle verlangt – und zeigt dir, warum.

Im echten Wechselmodell tragen beide Eltern den Bedarf nach ihrem Einkommen. Bei viel Umgang bleibt es beim Tabellenunterhalt – mit dem Abzug, den der BGH 2026 bestätigt hat.

Zusätzliche Kosten teilen beide Eltern – aber nur mit dem Einkommen über dem Selbstbehalt. Klarhalt rechnet die Anteile nach der Methode des Bundesgerichtshofs aus.

Alle Kinder, beide Elternteile, auch im Patchwork. Klarhalt erinnert dich, bevor ein Kind in die nächste Altersstufe kommt – dann ändert sich der Unterhalt.
Klarhalt begleitet dich über die erste Berechnung hinaus – mit Unterlagen, Überblick und der Tabelle zum Nachschlagen.
Einkommen, Kinder, Geburtsdaten – das ist privat. Deshalb bleibt bei Klarhalt alles auf deinem Handy. Kein Konto, keine Cloud, niemand liest mit.
Nein. Klarhalt liefert Orientierungswerte nach der Düsseldorfer Tabelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Besondere Einkommen, weitere Unterhaltspflichten oder abweichende Absprachen können das Ergebnis verändern. Für verbindliche Beträge wende dich an das Jugendamt, eine Beratungsstelle oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.
Das Kindergeld (2026: 259 € im Monat) wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte angerechnet: Meist bekommt es der betreuende Elternteil, und die Hälfte (129,50 €) wird vom Bedarfssatz abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird es in voller Höhe abgezogen.
Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben muss. 2026 sind das gegenüber minderjährigen Kindern und Schülern bis 21 in der Regel 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige, gegenüber anderen volljährigen Kindern 1.750 €. Liegt die eigene angemessene Warmmiete höher als in der Tabelle angesetzt, erhöht er sich um die Differenz.
Betreuen beide Eltern das Kind etwa zur Hälfte, richtet sich der Bedarf nach dem gemeinsamen Einkommen. Beide tragen ihn nach ihrem Einkommen über dem angemessenen Selbstbehalt (2026: 1.750 €); ausgeglichen wird die halbe Differenz der Anteile, das Kindergeld wird verrechnet (BGH, Beschluss vom 11.01.2017 – XII ZB 565/15).
Betreut ein Elternteil überwiegend, bleibt es beim Tabellenunterhalt. Der Unterhalt kann dann eine Einkommensgruppe niedriger angesetzt und für die Versorgung beim Umgang typischerweise um 10 %, höchstens 15 % gekürzt werden (BGH, Beschluss vom 15.04.2026 – XII ZB 415/25).
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